AG Filmfestival

Bei einem ersten Zusammentreffen am 4. Juli 2019 in Kassel haben sich über 60 deutsche Filmfestivals zusammengetan, eine Arbeitsgemeinschaft (AG) Filmfestival zu gründen. Zu den Gründungsmitgliedern zählen die größten und ältesten Filmfestivals in Deutschland, Filmfestivals aus allen Regionen und Sparten.

Im Juli 2024 ging aus diesem Zusammenschluss der Verein AG Filmfestival hervor.

Ziel der AG ist es, sich untereinander zu vernetzen, bessere Bedingungen für Filmfestivals in Deutschland zu schaffen und gemeinsam mit den Filmschaffenden und anderen Verbänden die Filmkultur zu stärken und zu fördern. Zusammen und in ihrer Vielfalt begreifen Filmfestivals sich als Teil der Kreativwirtschaft sowie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung. Filmfestivals stehen für eine vielfältige Auseinandersetzung mit Film in seinen unterschiedlichsten Facetten. Sie stellen in Deutschland eine in Umfang und Wirkung ernstzunehmende Auswertungsform deutscher und internationaler Filme dar, und ihr Anteil an der Kinoauswertung dieser Produktionen wird sich in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Im Gegensatz zu oft schwindenden Kinozuschauerzahlen vor allem im ländlichen Raum verzeichnen Filmfestivals auch dort eine stetig zunehmende Nachfrage. Festivals setzen sich für eine plurale und offene Gesellschaft ein und sprechen sich gegen jegliche Form von Diskriminierung aus. Diversität soll in allen Bereichen der Filmfestivals Berücksichtigung finden.


Die 49 Gründungsmitglieder der AG Filmfestival

20minmax Internationales Kurzfilmfestival Ingolstadt

achtung berlin – new berlin film award

AFRIKAMERA – Zeitgenössisches Kino aus Afrika

Braunschweig International Film Festival

CINEMARE Internationales Meeresfilmfestival Kiel

Darßer NaturfilmFestival – Verleihung Deutscher NaturfilmPreis

die Seriale – International Series Festival Giessen

DOK Leipzig

DOK.fest München

dokKa – das Dokumentarfestival

Edimotion – Festival für Filmschnitt und Montagekunst

Equinale

European Media Art Festival, Osnabrück

exground filmfest

fantasy filmfest

FILMFEST DRESDEN – International Short Film Festival

FILMFEST HAMBURG

FILMFEST MÜNCHEN

Filmfest Oberursel

Filmfest Osnabrück – Festival des unabhängigen Films

Filmfestival Max Ophüls Preis

Filmkunstwochen München

Französische Filmtage Tübingen | Stuttgart

goEast – Festival des mittel- und osteuropäischen Films

HARD:LINE Film Festival

INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe

International Short Film Festival Detmold

Internationale Hofer Filmtage

Internationale Kurzfilmwoche Regensburg

Internationales Filmfest Oldenburg

Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg

Internationales Frauenfilmfestival Dortmund / Köln

Internationales Nürnberger Filmfestival der Menschenrechte

Kasseler Dokumentarfilm- und Videofest

Kurzfilm Festival Hamburg

Landshuter Kurzfilmfestival

LICHTER Filmfest Frankfurt International

Neiße Filmfestival

Nonfiktionale – Festival des dokumentarischen Films Bad Aibling

Open Air Filmfest Weiterstadt

Ökofilmtour – Brandenburgisches Festival des Umwelt- und Naturfilms

QUEER Filmfest Weiterstadt

RANDFILMFEST

Remake. Frankfurter Frauen Film Tage

SCHLINGEL – Internationales Filmfestival für Kinder und junges Publikum

Soundwatch Music Film Festival Berlin

Stuttgarter Filmwinter – Festival for Expanded Media

TeleVisionale – Film- und Serienfestival Baden-Baden

Werkstatt der Jungen Filmszene


Der Vorstand der AG Filmfestival

Vorsitzende:

Svenja Böttger / Filmfestival Max Ophüls Preis, Saarbrücken

Daniel Sponsel / DOK.fest München

Stellvertretende Vorsitzende

Nils Menrad / dokKa Karlsruhe

Julia Scheck / Filmfest Osnabrück

Vorstand:

Sebastian Brose / achtung berlin Filmfestival

Julia Weigl / Filmfest München

Dieter Krauß / Stuttgart

Thorsten Schaumann / Internationale Hofer Filmtage

Ludwig Sporrer / Filmkunstwochen München

Johanna Süß / Lichter Filmfestival Frankfurt International

Florian Weghorn / Berlin

Vorstand AG Filmfestival

Code of Ethics der AG Filmfestival 

Präambel: 

Die Arbeitsgemeinschaft Filmfestival ist der bundesweite Interessensverband der Filmfestivals in Deutschland. Ziel der AG ist es, sich untereinander zu vernetzen, bessere Bedingungen für Filmfestivals in Deutschland zu schaffen und gemeinsam mit den Filmschaffenden und anderen Verbänden Filmkultur zu stärken und zu fördern. Filmfestivals sind Teil der Auswertungskette; sie begreifen sich als Teil der Filmwirtschaft sowie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung. Filmfestivals stehen für eine vielfältige Auseinandersetzung mit Film in seinen unterschiedlichen Facetten. Festivals setzen sich für eine plurale und gerechte Gesellschaft ein und sprechen sich gegen jegliche Form von Diskriminierung aus. Diversität soll in allen Bereichen der Filmfestivals Berücksichtigung finden. Die Filmfestivals orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. 

1. Filmfestivals sind mehrtägige öffentliche Veranstaltungen, die jährlich oder zweijährig stattfinden. Sie zeichnen sich durch eine künstlerisch kuratorische Absicht und ein programmatisches Profil aus. Sie sind Orte der Begegnung. Sie fördern Filmkultur und Filmschaffende. Die bestmögliche Projektion filmischer Arbeiten in Kinos oder kinoähnlichen Situationen ist Teil ihres Selbstverständnisses. Die Filmfestivals dienen als Foren des Austauschs und der Meinungsbildung. Ausgeschlossen sind Festivals, die sich auf PR-, Image- oder Werbefilme konzentrieren, und Festivals von Wirtschaftsunternehmen oder im Kontext von Messen ebenso wie reine Wettbewerbsveranstaltungen und Filmtouren. 

2. Diversität soll sich sowohl in inneren Strukturen als auch in der Außendarstellung widerspiegeln. 

3. Filmfestivals sollen inklusiv sein. Sie sollen allen gesellschaftlichen Gruppen ungeachtet physischer, kognitiver oder sozialer Barrieren die Teilnahme an Festivalveranstaltungen ermöglichen. 

4. Filmfestivals sollen faire Arbeitgebende sein und alle Mitarbeiter*innen für ihre Arbeit angemessen bezahlen. 

5. Die Position der Festivalleitung soll öffentlich ausgeschrieben und nach einem klaren und transparenten Verfahren besetzt werden. 

6. Jurys sollen divers und unabhängig besetzt werden. 

7. Einreichmodalitäten müssen transparent und eindeutig sein – das gilt zum Beispiel für die Regularien und die zu gewinnenden Preise. Diese Informationen werden gut sichtbar auch über die Festivalzeit hinaus auf der Website veröffentlicht. Eine Einreichung verpflichtet nicht zur Teilnahme. Die schriftliche Einladung ist durch die Rechteinhaber*in zu bestätigen. 

8. Festivals, die eine Einreichgebühr erheben, verpflichten sich, die eingereichten Filme zu sichten. Einreichgebühren müssen angemessen sein. 

9. Wird ein Film nicht angenommen, informieren die Festivals die Einreicher*innen. Die Form der Absage muss aus den Regularien ersichtlich sein. 

10. Die Filmfestivals verpflichten sich, Vertreter*innen der ausgewählten Filme kostenfreie Akkreditierungen zur Verfügung zu stellen. Optional sind je nach Bedeutung und Möglichkeit des jeweiligen Festivals beispielsweise die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten oder angemessene Screening-Fees. 

11. Das Festival lädt Filmemacher*innen ein, um den Austausch mit dem Publikum und die Vernetzung unter den Filmschaffenden zu fördern. 

12. Die übertragenen Aufführungsrechte beziehen sich ausschließlich auf die Projektion im Rahmen der jeweiligen Festivalausgabe sowie die Verfügbarkeit in deren Filmmärkten. An die Festivalteilnahme darf keine Überlassung von anderweitigen Auswertungsformen des Films gekoppelt werden (TV, Internet, Aufführungen jeglicher Art etc.), sofern die Rechteinhaber*innen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Jedes Festival holt die Nutzungsrechte für Bild- und Filmmaterial für Presse- und Werbezwecke bei den Rechteinhaber*innen ein. 

13. Die Anzahl der Vorführungen im Festivalprogramm ist mit den Rechteinhaber*innen im Rahmen der Einladung zu klären. 

14. Das Festival zeigt den Film in dem mit den Rechteinhaber*innen rechtzeitig abgesprochenen Format. Das Festival sichert die bestmögliche Projektion zu und zeigt keine unfertigen oder als Sichtungsmaterial gekennzeichneten Fassungen. 

15. Festivals verpflichten sich zum sorgfältigen Umgang mit den zur Verfügung gestellten analogen und digitalen Filmkopien und Materialien. Sie respektieren die Interessen der Rechteinhaber*innen und anderer Festivals. 

16. Die Filmfestivals kennzeichnen in ihren Publikationen die Urheberschaft der präsentierten Werke. 

17. Die Festivals händigen die Preise so schnell wie möglich an die Preisträger*innen aus und zahlen ihnen das Preisgeld in der Höhe aus, wie es in den Regularien im Katalog oder auf der Homepage veröffentlicht wurde. Eventuell notwendige Steuerabzüge sind in den Regularien kenntlich zu machen. 

18. Zuschauerstatistiken sind nach transparenten Kriterien zu führen.

Foto: Nicolas Wefers