Bei einem ersten Zusammentreffen am 4. Juli 2019 in Kassel haben sich über 60 deutsche Filmfestivals zusammengetan, eine Arbeitsgemeinschaft (AG) Filmfestival zu gründen. Zu den Gründungsmitgliedern zählen die größten und ältesten Filmfestivals in Deutschland, Filmfestivals aus allen Regionen und Sparten.
Im Juli 2024 ging aus diesem Zusammenschluss der Verein AG Filmfestival hervor.
Ziel der AG ist es, sich untereinander zu vernetzen, bessere Bedingungen für Filmfestivals in Deutschland zu schaffen und gemeinsam mit den Filmschaffenden und anderen Verbänden die Filmkultur zu stärken und zu fördern. Zusammen und in ihrer Vielfalt begreifen Filmfestivals sich als Teil der Kreativwirtschaft sowie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung. Filmfestivals stehen für eine vielfältige Auseinandersetzung mit Film in seinen unterschiedlichsten Facetten. Sie stellen in Deutschland eine in Umfang und Wirkung ernstzunehmende Auswertungsform deutscher und internationaler Filme dar, und ihr Anteil an der Kinoauswertung dieser Produktionen wird sich in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Im Gegensatz zu oft schwindenden Kinozuschauerzahlen vor allem im ländlichen Raum verzeichnen Filmfestivals auch dort eine stetig zunehmende Nachfrage. Festivals setzen sich für eine plurale und offene Gesellschaft ein und sprechen sich gegen jegliche Form von Diskriminierung aus. Diversität soll in allen Bereichen der Filmfestivals Berücksichtigung finden.
Die 49 Gründungsmitglieder der AG Filmfestival
20minmax Internationales Kurzfilmfestival Ingolstadt
achtung berlin – new berlin film award
AFRIKAMERA – Zeitgenössisches Kino aus Afrika
Braunschweig International Film Festival
CINEMARE Internationales Meeresfilmfestival Kiel
Darßer NaturfilmFestival – Verleihung Deutscher NaturfilmPreis
die Seriale – International Series Festival Giessen
DOK Leipzig
DOK.fest München
dokKa – das Dokumentarfestival
Edimotion – Festival für Filmschnitt und Montagekunst
Equinale
European Media Art Festival, Osnabrück
exground filmfest
fantasy filmfest
FILMFEST DRESDEN – International Short Film Festival
FILMFEST HAMBURG
FILMFEST MÜNCHEN
Filmfest Oberursel
Filmfest Osnabrück – Festival des unabhängigen Films
Filmfestival Max Ophüls Preis
Filmkunstwochen München
Französische Filmtage Tübingen | Stuttgart
goEast – Festival des mittel- und osteuropäischen Films
HARD:LINE Film Festival
INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe
International Short Film Festival Detmold
Internationale Hofer Filmtage
Internationale Kurzfilmwoche Regensburg
Internationales Filmfest Oldenburg
Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg
Internationales Frauenfilmfestival Dortmund / Köln
Internationales Nürnberger Filmfestival der Menschenrechte
Kasseler Dokumentarfilm- und Videofest
Kurzfilm Festival Hamburg
Landshuter Kurzfilmfestival
LICHTER Filmfest Frankfurt International
Neiße Filmfestival
Nonfiktionale – Festival des dokumentarischen Films Bad Aibling
Open Air Filmfest Weiterstadt
Ökofilmtour – Brandenburgisches Festival des Umwelt- und Naturfilms
QUEER Filmfest Weiterstadt
RANDFILMFEST
Remake. Frankfurter Frauen Film Tage
SCHLINGEL – Internationales Filmfestival für Kinder und junges Publikum
Soundwatch Music Film Festival Berlin
Stuttgarter Filmwinter – Festival for Expanded Media
TeleVisionale – Film- und Serienfestival Baden-Baden
Werkstatt der Jungen Filmszene
Der Vorstand der AG Filmfestival
Vorsitzende:
Svenja Böttger / Filmfestival Max Ophüls Preis, Saarbrücken
Daniel Sponsel / DOK.fest München
Stellvertretende Vorsitzende
Nils Menrad / dokKa Karlsruhe
Julia Scheck / Filmfest Osnabrück
Vorstand:
Sebastian Brose / achtung berlin Filmfestival
Julia Weigl / Filmfest München
Dieter Krauß / Stuttgart
Thorsten Schaumann / Internationale Hofer Filmtage
Ludwig Sporrer / Filmkunstwochen München
Johanna Süß / Lichter Filmfestival Frankfurt International
Florian Weghorn / Berlin
Code of Ethics der AG Filmfestival
Präambel:
Die Arbeitsgemeinschaft Filmfestival ist der bundesweite Interessensverband der Filmfestivals in Deutschland. Ziel der AG ist es, sich untereinander zu vernetzen, bessere Bedingungen für Filmfestivals in Deutschland zu schaffen und gemeinsam mit den Filmschaffenden und anderen Verbänden Filmkultur zu stärken und zu fördern. Filmfestivals sind Teil der Auswertungskette; sie begreifen sich als Teil der Filmwirtschaft sowie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung. Filmfestivals stehen für eine vielfältige Auseinandersetzung mit Film in seinen unterschiedlichen Facetten. Festivals setzen sich für eine plurale und gerechte Gesellschaft ein und sprechen sich gegen jegliche Form von Diskriminierung aus. Diversität soll in allen Bereichen der Filmfestivals Berücksichtigung finden. Die Filmfestivals orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.
1. Filmfestivals sind mehrtägige öffentliche Veranstaltungen, die jährlich oder zweijährig stattfinden. Sie zeichnen sich durch eine künstlerisch kuratorische Absicht und ein programmatisches Profil aus. Sie sind Orte der Begegnung. Sie fördern Filmkultur und Filmschaffende. Die bestmögliche Projektion filmischer Arbeiten in Kinos oder kinoähnlichen Situationen ist Teil ihres Selbstverständnisses. Die Filmfestivals dienen als Foren des Austauschs und der Meinungsbildung. Ausgeschlossen sind Festivals, die sich auf PR-, Image- oder Werbefilme konzentrieren, und Festivals von Wirtschaftsunternehmen oder im Kontext von Messen ebenso wie reine Wettbewerbsveranstaltungen und Filmtouren.
2. Diversität soll sich sowohl in inneren Strukturen als auch in der Außendarstellung widerspiegeln.
3. Filmfestivals sollen inklusiv sein. Sie sollen allen gesellschaftlichen Gruppen ungeachtet physischer, kognitiver oder sozialer Barrieren die Teilnahme an Festivalveranstaltungen ermöglichen.
4. Filmfestivals sollen faire Arbeitgebende sein und alle Mitarbeiter*innen für ihre Arbeit angemessen bezahlen.
5. Die Position der Festivalleitung soll öffentlich ausgeschrieben und nach einem klaren und transparenten Verfahren besetzt werden.
6. Jurys sollen divers und unabhängig besetzt werden.
7. Einreichmodalitäten müssen transparent und eindeutig sein – das gilt zum Beispiel für die Regularien und die zu gewinnenden Preise. Diese Informationen werden gut sichtbar auch über die Festivalzeit hinaus auf der Website veröffentlicht. Eine Einreichung verpflichtet nicht zur Teilnahme. Die schriftliche Einladung ist durch die Rechteinhaber*in zu bestätigen.
8. Festivals, die eine Einreichgebühr erheben, verpflichten sich, die eingereichten Filme zu sichten. Einreichgebühren müssen angemessen sein.
9. Wird ein Film nicht angenommen, informieren die Festivals die Einreicher*innen. Die Form der Absage muss aus den Regularien ersichtlich sein.
10. Die Filmfestivals verpflichten sich, Vertreter*innen der ausgewählten Filme kostenfreie Akkreditierungen zur Verfügung zu stellen. Optional sind je nach Bedeutung und Möglichkeit des jeweiligen Festivals beispielsweise die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten oder angemessene Screening-Fees.
11. Das Festival lädt Filmemacher*innen ein, um den Austausch mit dem Publikum und die Vernetzung unter den Filmschaffenden zu fördern.
12. Die übertragenen Aufführungsrechte beziehen sich ausschließlich auf die Projektion im Rahmen der jeweiligen Festivalausgabe sowie die Verfügbarkeit in deren Filmmärkten. An die Festivalteilnahme darf keine Überlassung von anderweitigen Auswertungsformen des Films gekoppelt werden (TV, Internet, Aufführungen jeglicher Art etc.), sofern die Rechteinhaber*innen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Jedes Festival holt die Nutzungsrechte für Bild- und Filmmaterial für Presse- und Werbezwecke bei den Rechteinhaber*innen ein.
13. Die Anzahl der Vorführungen im Festivalprogramm ist mit den Rechteinhaber*innen im Rahmen der Einladung zu klären.
14. Das Festival zeigt den Film in dem mit den Rechteinhaber*innen rechtzeitig abgesprochenen Format. Das Festival sichert die bestmögliche Projektion zu und zeigt keine unfertigen oder als Sichtungsmaterial gekennzeichneten Fassungen.
15. Festivals verpflichten sich zum sorgfältigen Umgang mit den zur Verfügung gestellten analogen und digitalen Filmkopien und Materialien. Sie respektieren die Interessen der Rechteinhaber*innen und anderer Festivals.
16. Die Filmfestivals kennzeichnen in ihren Publikationen die Urheberschaft der präsentierten Werke.
17. Die Festivals händigen die Preise so schnell wie möglich an die Preisträger*innen aus und zahlen ihnen das Preisgeld in der Höhe aus, wie es in den Regularien im Katalog oder auf der Homepage veröffentlicht wurde. Eventuell notwendige Steuerabzüge sind in den Regularien kenntlich zu machen.
18. Zuschauerstatistiken sind nach transparenten Kriterien zu führen.
Foto: Nicolas Wefers